wahlleistungen/igel.

Nicht alle Untersuchungen und Behandlungen, die in Arztpraxen angeboten werden, können mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Trotzdem sind sie aus Sicht der Ärzte sinnvoll.

 

Damit Patienten trotzdem von diesen Leistungen profitieren können, gibt es sogenannte Wahlleistungen oder auch IGel (Individuelle Gesundheitsleistungen), die dann privat abgerechnet werden müssen.

 

Beispiele aus unserer Praxis:

  • erweiterte Vorsorgeuntersuchung mit EKG und Ultraschall und ggf. erweiterter Labordiagnostik, auch in engeren Abständen, als gesetzlich vorgegeben
  • Laboruntersuchungen auf Wunsch ohne medizinische Notwendigkeit, z. B. HIV-Test
  • Lungenfunktionstest bei Rauchern
  • Reiseberatung und Reiseimpfungen
  • Kosmetische Eingriffe und deren Vor- und Nachversorgung
  • Atteste und Untersuchungen für private Versicherungen, Ämter, Arbeitgeber u. a.
  • Ausarbeitung und Beratung bei Patientenverfügungen
  • "Aufbauspritzen" mit Vitamin B12 bei möglichem Mangel

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Leistungen über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse hinaus wünschen, wir sagen Ihnen vorher, was es kostet und Sie bekommen einen schriftlichen Behandlungsvertrag.