Corona-Abstriche.

Gerne führen wir bei Ihnen Coronaabstriche durch.

 

SCHNELLTEST:

 

Mit der Änderung der Corona-Abstrichverordnung zum 30.06.2022 hat sich der Kreis der Schnelltest-Berechtigten etwas geändert:

 

Wen kostet der Schnelltest weiter nichts?

Gratis-Schnelltests sollen weiter insbesondere für vulnerable Gruppen möglich sein. Dazu wird Paragraf 4a der Testverordnung komplett neu gefasst. Demnach haben künftig folgende Personen ohne Symptome Anspruch auf einen Schnelltest:

  • Kinder bis fünf Jahre,
  • Frauen zu Beginn der Schwangerschaft (1. Trimenon),
  • Bewohner und Besucher von Kliniken und Pflegeheimen,
  • Infizierte, wenn der Test zur Beendigung der Absonderung dient,
  • Haushaltsangehörige von Infizierten,
  • Bewohner von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen,
  • Menschen, die sich nicht impfen lassen können sowie
  • Personen, die an Studien mit Corona-Impfstoffen teilnehmen.

Vorgesehen sein soll, jeweils Nachweise vorzulegen, dass man zum Gratis-Test berechtigt ist – etwa per Ausweis oder Pass, mit Bescheinigungen, Vordrucken oder Attesten, dass eine Kontraindikation der Corona-Impfung im Wege steht.

 

Wer bekommt Schnelltests mit Zuzahlung?

Darüber hinaus sollen symptomfreie Bürger mit € 3,00 Zuzahlung einen Schnelltest in weiteren Fällen erhalten können:

  • vor Veranstaltungsbesuchen,
  • Besuchen bei über 60-Jährigen oder
  • nach Risikokontakten bei einer Warnung auf der Corona-Warn-App.

Alle Anderen erhalten gerne einen Schnelltest für € 10,00.

Die Bezahlung erfolgt vor Ort nur mit EC- oder Kreditkarte.

 

PCR-TEST:

 

Bei Verdacht auf Corona-Infektion wird üblicherweise ein erweiterter PCR-Test in einem Labor durchgeführt. Sollten Sie Beschwerden haben, werden wir dieses veranlassen. Bitte beachten Sie, dass wir einen positiven Test dem Gesundheitsamt melden müssen. Die Kosten für den PCR-Test übernimmt die Krankenkasse.

 

Bitte geben Sie Ihren Terminwunsch in der folgenden Auswahlmaske ein und füllen Sie das Buchungsformular vollständig aus. Sie erhalten dann weitere Informationen per Mail.

 

Benötigen Sie einen individuellen Termin ausserhalb der Abstrichzeiten, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.

 

Sollten Sie über die normale Ergebnismitteilung per Mail hinaus schriftliche Atteste mit Arztunterschrift benötigen, stellen wir diese gerne gegen eine geringe Gebühr aus.

 

Da wir PCR-Abstriche in ein Labor nach Hannover schicken, können wir trotz aller Sorgfalt für eine fristgerechte Ergebnismitteilung nicht garantieren. Jegliche Haftung für Schäden, die durch verspäteten Eingang des Abstrichergebnisses entstehen, ist ausgeschlossen.

 

Wenn ein Terminfeld nur zum Teil rot eingefärbt ist, können weitere Termine zu dieser Uhrzeit durch Klicken auf die rechte Hälfte der Spalte gebucht werden. Insgesamt sind 3 Termine pro Zeile möglich.

 

Sie können uns aber auch gerne telefonisch unter 05052/9889-0 kontaktieren.

 

Mit der Buchung erklären Sie sich mit unseren Datenschutzgrundsätzen einverstanden.